Bürger aus Ländern, die für die Einreise nach Italien ein Visum benötigen, können sich einschreiben und einen Kurs besuchen, wenn sie ein TOURISTENVISUM (für Aufenthalte bis zu 90 Tagen) oder ein STUDENTENVISUM (für Zeiträume von mehr als 90 Tagen) besitzen.
Bevor du dich für einen unserer Kurse einschreibst, wende dich bitte an die deinem Wohnort nächstgelegene italienische diplomatische Vertretung oder das nächstgelegene Konsulat, um genaue und aktuelle Informationen zu erhalten. Nachfolgend findest du die notwendigen Voraussetzungen, um mit dem Visumantragsverfahren beginnen zu können.
Wir möchten dich auch daran erinnern, dass ein Visum kein Recht, sondern eher ein “Zugeständnis” ist und es daher im Ermessen der einzelnen Konsulate liegt, zusätzlich zu den Standarddokumenten weitere Unterlagen zu verlangen.
Im Falle einer Verweigerung der Visumerteilung muss das Konsulat der betroffenen Person eine schriftliche Begründung sowie eine Rechtsbehelfsbelehrung zukommen lassen. Die Begründung ist in eine für den Antragsteller verständliche Sprache oder in Ermangelung einer solchen in Englisch, Französisch, Spanisch oder Arabisch zu übersetzen.
In einigen Ländern dauert die Beantragung eines Visums sehr lange und aus diesem Grund ist es ratsam, sich so schnell wie möglich an die Konsulate zu wenden.
In Ermangelung einer italienischen konsularischen Vertretung kann das Visum für TOURISTEN vom Konsulat jedes Landes ausgestellt werden, das dem Schengen-Vertrag beigetreten ist. In diesem Fall ist das Visum nach Möglichkeit bei der Vertretung des Bestimmungslandes im Schengen-Raum zu beantragen.
Das Visum für STUDIENZWECKE kann nur vom italienischen Konsulat (oder von der Konsularabteilung der italienischen Botschaft) ausgestellt werden, die im Wohnsitzland des Antragstellers zuständig ist.